Röntgen
Die durch Wilhelm Röntgen 1895 entdeckte kurzwellige elektromagnetische Strahlung (Röntgenstrahlung) dient in der Medizin seit langem als Mittel zur Diagnostik. In der Röntgenröhre treffen Elektronen mit hoher kinetischer Energie auf ein Metall. Sie werden abrupt abgebremst und erzeugen die Röntgenstrahlung. Sie durchdringen den Körper und hinterlassen – aufgrund der unterschiedlichen Dichten der Körperteile – ein differenziertes Bild.
Wegen der Schädlichkeit von Röntgenstrahlung sollte jedes Röntgen in einen Röntgenpass eingetragen werden. So kann jeder Arzt die bisherige Röntgendosis kontrollieren. Wenn Sie noch keinen Röntgenpass besitzen, fragen Sie Ihren Arzt oder fordern Sie ihn direkt beim Bundesamt für Strahlenschutz an.
Die zutreffenden Grenzwerte pro Jahr finden Sie auch auf den Seiten des Bundesamtes.
Auch in der Zahnmedizin werden die Röntgenstrahlung genutzt. Hierfür wurden unterschiedliche Röntgengeräte entwickelt, deren Strahlenbelastung im Laufe der Entwicklung immer geringer wurde.
In der Zahnarztpraxis Dr. Janina Neumann werden digitale Röntgengeräte genutzt. Die Strahlenbelastung der digitalen OPG (Orthopantomographie) ist sehr gering und liegt bei ca. 20 µSV pro Aufnahme. Sie ist ähnlich der Belastung durch Höhenstrahlung, welcher man bei einem 4 stündigen Flug ausgesetzt ist. Generell muss aber jeder Zahnarzt prüfen, ob ein Röntgenbild wirklich notwendig ist, um die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten.